Samstag, 28. März 2009

Entscheidung über WM-Städte fällt Ende September

28.07.2008 14:11 Frauen-WM 2011

Entscheidung über WM-Städte fällt Ende September

OK-Präsidentin Steffi Jones  © Bongarts/GettyImages
OK-Präsidentin Steffi Jones

Die Auswahl der Städte und Stadien für die FIFA Frauen-WM 2011 befindet sich in der entscheidenden Phase. Am vergangenen Freitag, 25. Juli 2008, verschickte das Organisationskomitee des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Verträge an die elf Städte und deren Stadioneigentümer beziehungsweise Stadionbetreiber, die sich als Spielorte für die erste Frauenfußball-WM in Deutschland bewerben. Von den ursprünglich zwölf Kandidaten ist Essen inzwischen, wie bekannt, ausgeschieden.

Die elf Bewerber Augsburg, Berlin, Bielefeld, Bochum, Dresden, Frankfurt, Leverkusen, Magdeburg, Mönchengladbach, Sinsheim und Wolfsburg haben mit ihren Stadien nunmehr sieben Wochen Zeit, sich mit dem vom OK und der FIFA entworfenen umfangreichen Vertragswerk auseinander zu setzen. Bis zum 12. September 2008 müssen sie die sogenannte Host City-Vereinbarung und den Stadionmietvertrag unterzeichnet an das OK nach Frankfurt zurücksenden.

Der weitere Zeitplan sieht vor, dass in der Woche zwischen dem 23. und 28. September eine interne Vorauswahl auf Arbeitsebene mit der FIFA diskutiert wird. Am 29. September kommt das DFB-Präsidium zu einer Sondersitzung zur Auswahl der Ausrichterstädte zusammen, ehe am folgenden Vormittag nach Abstimmung mit der FIFA entschieden wird, in wie vielen und in welchen Spielorten die Endrunde der 6. FIFA Frauen-WM vom 26. Juni bis 17. Juli 2011 ausgetragen wird. Am Mittag des 30. September 2008 sollen in Berlin die Austragungsorte – exakt 1.000 Tage vor dem WM-Anpfiff – offiziell bekannt gegeben werden.

Mit dem umfangreichen Stadion-Rahmenvertrag sind die beiderseitigen Rechte und Pflichten vor und während der WM 2011 im Detail festgeschrieben. Sie betreffen über die Überlassung des Stadions und die Mietdauer hinaus unter anderem die Umrüstung und den Betrieb des Stadions, die finanziellen Verpflichtungen seitens des OK und des Vertragspartners, die notwendigen Versicherungen und die Verwertung der Marketing-Rechte, wobei die Übergabe eines werbefreien Stadions Grundvoraussetzung ist.

Nicht minder exakt ist das Vertragswerk für die Spielorte ausgearbeitet. So hat jede Ausrichterstadt zum Beispiel das Recht, im Zusammenhang mit der WM 2011 eigene Events zu veranstalten, sich sowohl auf der FIFA-Website als auch auf ihrer eigenen Website als Veranstaltungsort der WM 2011 darzustellen. Ebenso kann jede dieser Städte in Abstimmung mit der FIFA und dem OK ein eigenes Poster und Logo entwickeln. Zu den Pflichten zählen unter anderem die Einrichtung einer Festmeile an exponierter und prominenter Lage der Stadt als Teil des offiziellen Rahmenprogramms, die Sicherung der Marketing- und Medienrechte von FIFA und OK mit einem so genannten Rechteschutzprogramm, die Unterstützung beim Ticketverkauf oder beispielsweise auch ein detailliertes Dekorationsprogramm.

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